Vorabzustimmung

Die UFH RE-cycling GmbH besitzt für ihre Behandlungsanlage in Kematen/Ybbs eine vom BMK gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (EG-VerbringungsV) sowie § 71a Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), BGBl. I 2002/102 i.d.g.F, erteilte Vorabzustimmung für die Verwertung von bis zu 6.000 Jahrestonnen gefährlicher Abfälle

der Schlüsselnummern

  • 35205 Kühl- und Klimageräte mit FCKW-, HFCKW-, HFKW und KW-haltigen Kältemitteln
    (z.B. Propan, Butan)
  • 35206 Kühl- und Klimageräte mit anderen Kältemitteln
    (z.B. Ammoniak bei Absorberkühlgeräten)

gemäß österreichischem Abfallverzeichnis;

der Codes

  • 16 02 13* (gefährliche Bestandteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen,
    die unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen)
  • 16 02 11* (gebrauchte Geräte, die teil- und vollhallogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe
    enthalten)
  • 20 01 23* (gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten)
  • 20 01 35* (gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten,
    mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen)

gemäß Europäischem Abfallverzeichnis

sowie des Codes A1180.

Die Vorabzustimmung ist bis August 2028 gültig und bedingt für Antragsteller von Verbringungen raschere Notifizierungsverfahren und eine längere Gültigkeitsdauer der jeweiligen Zustimmung.